Management-Glossar – Die wichtigsten Begriffe rund um Management, Vorstands- und Gremienarbeit
In der modernen Unternehmensführung stehen Vorstände und Aufsichtsgremien vor komplexen Herausforderungen: Globalisierung, digitale Transformation, ESG-Anforderungen und steigende Regulatorik prägen den Alltag. Um in diesem Umfeld fundierte Entscheidungen zu treffen, ist ein klares Verständnis zentraler Management- und Governance-Begriffe unerlässlich.
Unser Glossar wurde entwickelt, um Vorständen, Aufsichtsräten, Führungskräften und allen, die Gremienarbeit begleiten, ein umfassendes Nachschlagewerk an die Hand zu geben. Ob zur schnellen Orientierung oder zur Vertiefung – erweitern Sie Ihr Management-Wissen und nutzen Sie dieses Glossar als Begleiter für eine verantwortungsvolle, zukunftsfähige Unternehmensführung.
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A
Agenda
Die Agenda ist die Tagesordnung einer Sitzung. Sie listet alle Themen, Beschlussvorlagen und zeitlichen Abläufe auf und bildet die Grundlage sowie das zentrale Steuerungselement für eine strukturierte Gremienarbeit.
In der Praxis wird die Agenda meist im Vorfeld mit dem Vorsitzenden abgestimmt. Sie schafft Transparenz, ermöglicht eine klare Priorisierung und unterstützt die effiziente Steuerung der Diskussion im Vorstand oder Aufsichtsrat.
Außerordentliche Sitzung
Eine außerordentliche Sitzung ist eine zusätzlich einberufene Zusammenkunft eines Vorstands- oder Aufsichtsgremiums außerhalb des regulären Turnus. Sie wird einberufen, wenn dringende oder unerwartete Themen – etwa Krisenfälle, Sonderinvestitionen oder Compliance-Vorfälle – kurzfristig beraten oder entschieden werden müssen. Außerordentliche Sitzungen stellen sicher, dass Gremien auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig bleiben und zeitnah Beschlüsse fassen können.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgesehenes Kontroll- und Überwachungsorgan im dualistischen Leitungssystem. Er ist insbesondere in Aktiengesellschaften und Genossenschaften zwingend vorgeschrieben, kann aber auch in anderen Gesellschaftsformen (z. B. GmbH, KGaA, OHG, KG) durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag eingerichtet werden.
Seine Hauptaufgabe besteht in der Überwachung und Kontrolle, aber auch der Beratung des Vorstands sowie der Wahrung der Interessen der Anteilseigner. Dazu gehören insbesondere:
- Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
- Entscheidung über wesentliche Angelegenheiten wie große Investitionen oder strategische Weichenstellungen
- Festlegung von Vorstandsvergütungen
- Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie Bericht in der Hauptversammlung
In besonderen Fällen, etwa bei Führungslosigkeit der Gesellschaft, übernimmt der Aufsichtsrat weitergehende Aufgaben wie die Passivvertretung oder die Stellung eines Insolvenzantrags.
Der Aufsichtsrat setzt sich in der Regel aus Vertretern der Anteilseigner und – bei größeren Gesellschaften – auch der Arbeitnehmer zusammen. Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ist in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ein Drittel der Mitglieder Arbeitnehmervertreter; in kapitalmarktorientierten Gesellschaften muss zudem ein unabhängiger Finanzexperte dem Gremium angehören. Die Mindestgröße eines Aufsichtsrates beträgt drei Mitglieder.
Damit bildet der Aufsichtsrat ein zentrales Element verantwortungsvoller Unternehmensführung, indem er Beratung, Kontrolle und strategische Mitwirkung vereint.
Auftrag des Vorstands
Ein Auftrag des Vorstands ist eine verbindliche Aufgabe, die durch das Gremium beschlossen und an einen Geschäftsbereich oder eine Person delegiert wird.
Die Umsetzung solcher Aufträge wird häufig über Beschluss-Controlling und regelmäßige Berichterstattung nachverfolgt, um sicherzustellen, dass die Vorgaben fristgerecht und ordnungsgemäß erfüllt werden.
B
BaFin-Meldungen
BaFin-Meldungen sind aufsichtsrechtliche Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dazu gehören beispielsweise die Anzeige von Änderungen in der Geschäftsleitung, bedeutenden Beteiligungen, Risikoexpositionen oder anderen relevanten Ereignissen.
Sie dienen der Transparenz und ermöglichen es der Aufsicht, die Stabilität und Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung zu überwachen.
Berichtspflicht
Die Berichtspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Vorstands, den Aufsichtsrat regelmäßig über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, Risikolage, Finanz- und Personalstrategie sowie über Compliance-Themen zu informieren.
Sie ist im Aktiengesetz verankert und stellt sicher, dass der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion sachgerecht ausüben kann.
Beschluss
Ein Beschluss ist eine verbindliche Entscheidung, die durch Abstimmung in Vorstand, Geschäftsleitung oder Aufsichtsrat gefasst wird. Voraussetzung ist die Beschlussfähigkeit des Gremiums (Quorum).
Beschlüsse sind rechtswirksam und müssen – im Beschlussprotokoll – dokumentiert werden. Sie schaffen Verbindlichkeit, stellen klare Verantwortlichkeiten her und bilden die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen.
Beschlussprotokoll
Das Beschlussprotokoll ist das formelle Dokument, in dem Wortlaut, Zeitpunkt, Teilnehmer und Abstimmungsergebnisse eines Beschlusses festgehalten werden.
Es dient der Nachvollziehbarkeit, Rechtssicherheit und Transparenz und ist ein wichtiges Arbeitsmittel im Rahmen der Gremienarbeit.
Beschluss-Controlling
Beschluss-Controlling ist die fortlaufende und systematische Überwachung des Umsetzungsstands und der Ergebnisse von Beschlüssen, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht, effizient und gemäß den Zielen durchgeführt werden. Es umfasst typische Controlling-Aufgaben wie das Sammeln, Analysieren und Aufbereiten von Informationen, die Überwachung von Kennzahlen. Dabei dient das Beschluss-Controlling der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Umsetzung von Entscheidungen und ermöglicht, etwaige Abweichungen frühzeitig zu erkennen und so korrigierende Maßnahmen einzuleiten.
C
Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Sie umfasst alle Regeln, Standards und Prozesse, die eine verantwortungsvolle, transparente und regelkonforme Unternehmensführung sicherstellen.
Die Grundsätze der Corporate Governance können sowohl zwingend und bindend sein –etwa durch Gesetze, Normen oder Standards – als auch unternehmensindividuell, zum Beispiel in Form von Leitbildern, Richtlinien, Absichtserklärungen oder internen Weisungen. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung von Regelwerken, deren Umsetzung sowie die Überwachung der Einhaltung durch Compliance-Organisationen und interne Revision.
Ein zentrales Ziel der Corporate Governance besteht darin, opportunistisches Verhalten zu verhindern, das aus unvollständigen Verträgen oder divergierenden Interessenlagen entstehen kann. Sie sorgt dafür, dass die Interessen unterschiedlicher Anspruchsgruppen – Anteilseigner, Mitarbeitende, Kunden, Öffentlichkeit – erkannt, berücksichtigt und in Einklang gebracht werden. So trägt sie dazu bei, dass die Unternehmensführung verantwortungsvoll und zum Wohle des Unternehmens sowie seiner Anspruchsgruppen handelt.
In Deutschland wird Corporate Governance maßgeblich durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) geprägt. Dieser betont Transparenz, Integrität und Kontrolle und stärkt dadurch das Vertrauen von Investoren und Öffentlichkeit.
Damit bildet Corporate Governance ein zentrales Rahmenwerk verantwortungsvoller Unternehmensführung, das rechtliche Vorgaben, ethische Prinzipien und unternehmensspezifische Regeln miteinander verbindet.
Corporate Governance Kodex (DCGK)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist eine Sammlung von Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland.
Er definiert Standards für Transparenz, Vergütung, Kontrollmechanismen und die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Ziel ist es, Vertrauen bei Investoren, Kunden und Mitarbeitenden zu stärken und die Unternehmensführung nachhaltig zu verbessern.
Mehr Informationen finden Sie hier.
D
Diversität
Grundsätzlich bezeichnet Diversität einen gesellschaftlichen Wert, der Anerkennung und Wertschätzung von Unterschieden, die die Förderung von Chancengleichheit und den Abbau von Diskriminierung betont. In Organisationen bedeutet dies, soziale Unterschiede aktiv sichtbar zu machen und Machtungleichgewichte zu berücksichtigen.
Konkret im Kontext von Gremien bedeutet Diversität die bewusste Vielfalt bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten. Sie umfasst Merkmale wie Geschlecht, Alter, beruflichen Hintergrund, fachliche Expertise, kulturelle Herkunft oder internationale Erfahrung.
Ziel ist es, unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen in Entscheidungsprozesse einzubringen. Studien [LINK] zeigen, dass divers besetzte Gremien zu unabhängigerer Entscheidungsfindung, höherer Innovationskraft und besserer Unternehmenssteuerung beitragen. Vielfalt wird daher zunehmend als wesentlicher Faktor für zukunftsfähige Governance und nachhaltigen Unternehmenserfolg angesehen.
E
ESG (Environmental, Social, Governance)
ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Der Begriff beschreibt ein Rahmenwerk für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Unternehmen sind zunehmend verpflichtet, ihre Aktivitäten in diesen Bereichen offenzulegen und ökologische, soziale und Governance-bezogene Faktoren systematisch zu berücksichtigen.
Gleichzeitig stellen ESG-Kriterien einen wichtigen Bewertungsrahmen für Investoren, Aufsichtsbehörden und die Öffentlichkeit dar. Sie beeinflussen sowohl die Reputation und Akzeptanz als auch die langfristige Wertschöpfung und Stabilität von Unternehmen.
F
Fit & Proper
„Fit & Proper“ ist eine von Aufsichtsbehörden (z.B. BaFin, EZB) vorgeschriebene Eignungsprüfung für Personen mit leitenden Funktionen in regulierten Instituten – etwa Banken, Sparkassen und Versicherungen.
Die Prüfung stellt sicher, dass Organmitglieder (z. B. Vorstände, Aufsichtsräte) fachlich qualifiziert („fit“), persönlich zuverlässig und integer („proper“) sowie zeitlich in der Lage sind, die Aufgaben ihres Amtes ordnungsgemäß wahrzunehmen. Fit & Proper stellt damit eine Voraussetzung für die Bestellung als Vorstand oder Aufsichtsrat dar.
Durch die Prüfung soll sowohl die Stabilität einzelner Finanzeinrichtungen als auch des gesamten Finanzsektors sichergestellt und das Vertrauen der Öffentlichkeit gestärkt werden.
Die Bewertung erfolgt durch Behörden – unter anderem anhand von Zeugnissen, Referenzen, Unterlagen, Auskünften über die finanzielle Situation und, in manchen Fällen, auch durch Interviews.
G
Geschäftsführung / Geschäftsleitung
Die Geschäftsführung bzw. Geschäftsleitung ist das operative Leitungsorgan eines Unternehmens. Sie ist für die laufenden Geschäfte verantwortlich und setzt strategische Entscheidungen des Vorstands oder Aufsichtsrats um. Ihre Tätigkeit ist an gesetzliche Vorgaben und interne Richtlinien gebunden. Sie steht im Spannungsfeld zwischen strategischen Zielvorgaben und operativer Umsetzung.
I
Interessenkonflikt
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn persönliche Interessen oder externe Verpflichtungen eines Gremienmitglieds mit den Interessen des Unternehmens kollidieren.
Zur guten Corporate Governance gehört es, solche Konflikte offenzulegen und geeignete Maßnahmen zu deren Neutralisierung zu ergreifen. Nur so lassen sich unabhängige und sachgerechte Entscheidungen gewährleisten.
M
Mandat
Ein Mandat bezeichnet das Amt oder die Rolle, die ein Mitglied in einem Vorstand oder Aufsichtsrat innehat.
Mit dem Mandat sind Rechte wie Informationszugang und Mitwirkung an Entscheidungen verbunden, ebenso wie Pflichten – etwa Verschwiegenheit, Sorgfalt und Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen. Mandatsträger:innen müssen ihre Aufgaben im besten Interesse des Unternehmens und seiner Anspruchsgruppen wahrnehmen und tragen eine besondere Verantwortung für eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Unternehmensführung.
Damit bildet das Mandat die rechtliche und inhaltliche Grundlage für die Tätigkeit eines Gremienmitglieds und definiert dessen Rolle im Zusammenspiel von Leitung und Kontrolle.
N
Niederschrift / Sitzungsprotokoll
Eine Niederschrift, auch Sitzungsprotokoll genannt, ist ein formelles Dokument, das die Inhalte einer Sitzung wiedergibt – von den behandelten Themen und anwesenden Personen über die Diskussionen bis zu den gefassten Beschlüssen.
Sie dient der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtlichen Absicherung der Gremienarbeit.
In moderner Gremien- und Sitzungsarbeit wird oftmals Software genutzt, um die Niederschrift live anzufertigen und dann im Nachgang an alle Beteiligten Personen zu verteilen.
O
Ordentliche Sitzung
Eine ordentliche Sitzung ist eine turnusmäßig einberufene Zusammenkunft eines Gremiums auf Grundlage der Satzung oder Geschäftsordnung – typischerweise in monatlichen, quartalsweisen oder jährlich festgelegten Abständen. Damit grenzt sie sich von der außerordentlichen Sitzung ab, die nur bei besonderen Anlässen einberufen wird.
In der ordentlichen Sitzung werden planmäßige Themen behandelt, Berichte entgegengenommen und Beschlussvorlagen diskutiert. Damit bildet sie ein zentrales Element der kontinuierlichen Vorstands- und Aufsichtsratsarbeit.
P
Präsidium
Ein Präsidium ist allgemein ein leitendes Gremium oder eine Führungsebene innerhalb einer Organisation, Institution oder eines Parlaments. Es setzt sich häufig aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern zusammen und übernimmt Koordinations- und Steuerungsaufgaben.
Im Kontext von Aufsichtsräten wird das Präsidium oft als fakultativer Ausschuss gebildet. Das Präsidium bereitet Themen für das Gesamtgremium vor und kann – je nach Geschäftsordnung – in bestimmten Fragen auch eigenständig entscheiden.
Q
Quorum
Das Quorum bezeichnet die Mindestanzahl an Mitgliedern, die anwesend oder vertreten sein müssen, damit ein Gremium beschlussfähig ist. Wird das Quorum nicht erreicht, sind gefasste Beschlüsse nicht rechtswirksam. Es ist daher ein zentrales Element der formalen Gremienarbeit.
R
Risikomanagement
Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken, die den Geschäftsbetrieb, die Strategie oder den Fortbestand eines Unternehmens gefährden können. Ziel ist es, Transparenz über mögliche Gefahren und Chancen zu schaffen, das Unternehmen vor finanziellen Schäden zu schützen und zur Stabilität der Geschäftstätigkeit beizutragen. Ein wirksames Risikomanagement stärkt zudem das Vertrauen von Investoren, Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern. In (stark) regulierten Branchen sind Risikomanagementsysteme aufsichtsrechtlich vorgeschrieben.
Kernphasen des Risikomanagement im Detail:
- Identifikation: Systematische Erfassung potenzieller Risiken in allen relevanten Bereichen (strategisch, finanziell, operationell, Compliance).
- Bewertung: Analyse der identifizierten Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.
- Steuerung: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder bewussten Akzeptanz von Risiken.
- Überwachung: Laufende Kontrolle der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen, Anpassung an neue Entwicklungen und frühzeitige Erkennung neuer Risiken.
S
Strategiepapier
Ein Strategiepapier ist ein zentrales Dokument, in dem die mittel- bis langfristigen Ziele einer Organisation sowie die Strategien und Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt werden. Es basiert auf einer Analyse des Ist-Zustands und dient als Fahrplan, der Orientierung schafft und Prioritäten klar strukturiert.
Strategiepapiere können in verschiedenen Kontexten eingesetzt werden – in Unternehmen ebenso wie in Politik, Verwaltung oder Verbänden. Im unternehmerischen Umfeld dienen sie Vorstand und Aufsichtsrat als Entscheidungs- und Steuerungsgrundlage und schaffen Orientierung für die gesamte Organisation.
Ein gutes Strategiepapier zeichnet sich durch eine nachvollziehbare Gliederung, verständliche Inhalte und klare Verantwortlichkeiten aus. Es bietet nicht nur Planungssicherheit, sondern ermöglicht auch die Kontrolle von Fortschritten und die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen.
V
Vertraulichkeitspflicht
Die Vertraulichkeitspflicht verpflichtet Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat/Aufsichtsgremium, interne Informationen und Beratungsinhalte geheim zu halten. Sie schützt das Unternehmen vor Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteilen. Verstöße können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Verantwortungsmatrix (RACI)
Die Verantwortungsmatrix – häufig als RACI-Matrix bezeichnet – ist ein Instrument zur klaren Rollen- und Aufgabenverteilung.
Sie unterscheidet zwischen:
- „Responsible“ (verantwortlich für die Umsetzung)
- „Accountable“ (rechenschaftspflichtig)
- „Consulted“ (zu Rate gezogen) und
- „Informed“ (zu informieren).
So lassen sich Zuständigkeiten in Projekten und Gremien transparent abbilden.
